Homöopathische Erstanamnese
Anamneseerhebung zur Einleitung einer homöopathischen Einzelmitteltherapie im chronischen oder chronisch bedingten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich Fallanalysearbeiten, wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich.
Zeitaufwand 1,5 – 2 Std.
180€
Homöopathische Folgeanamnese
Folgeanamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Verlaufsbeurteilung einer homöopathischen Einzelmitteltherapie und Bestimmung des weiteren Vorgehens, einschließlich erforderlicher Fallanalysearbeiten, wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich
Je nach Zeitaufwand 50 – 100€
Homöopathische Akutbehandlung
Anamneseerhebung im akuten Krankheitsfall, einschließlich notwendiger Fallanalysearbeiten, wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich
Je nach Zeitaufwand 50 – 100€
Beratung, auch telefonisch
Kurze Information 5 – 10€
Beratung bis 15 min. 15 – 25€
Beratung 15 – 30 min. 20 – 45€
Psychotherapie und Coaching (Einzel)
50 min. 90€ (Einzelstunde)
100 min. 180€ (Doppelstunde)
90 min. 162€
Supervision
50 min. 100€ (Einzelstunde)
100 min. 200€ (Doppelstunde)
90 min. 180€
Team Supervision
auf Anfrage, zzgl. der Anfahrtszeit bei in-house Supervision
Leistungsabrechnung
Die Leistungsabrechnung erfolgt unter Bezugnahme auf das GebüH 2002 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und das LVKH (Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie, LVKH 2011). Das LVKH bietet eine aktuelle Orientierung zu üblichen Vergütungen homöopathischer Heilpraktiker-Behandlungen. Patient*innen, Heilpraktiker*innen und Kostenträger erhalten so einen Überblick über die homöopathische Arbeit in der Praxis und deren übliche Vergütungen.
Zahlung
Die Honorarabrechnung von homöopathischen Behandlungen erfolgt per Rechnungsstellung. Das Honorar für Psychotherapie-, Beratungs-, Coaching- und Supervisions-Sitzungen ist direkt nach jedem Termin zu zahlen. Die Zahlung kann in Bar oder per EC-Karte erfolgen.
Das Netzwerk ist ein junges Projekt und hat das Ziel, akut psychisch Erkrankten und vom Arbeitsausfall bedrohten Menschen eine sofortige und bis zu 12 Einzelsitzungen umfassende Übergangstherapie zu ermöglichen. Diese dient der ersten Begleitung und Stabilisierung und ermöglicht eine Krisenintervention und eine erste psychotherapeutische Versorgung.
Für Fragen zur Kostenübernahme einer Übergangstherapie, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auf. Gerne sende ich Ihnen ein Musteranschreiben für den Antrag an Ihre Krankenkasse zu.